Produktsicherheit
Durch die nationale und internationale Chemikaliengesetzgebung und durch die vielfältigen Anwendungsgebiete unserer Additive ergibt sich eine Vielzahl regulatorischer Anforderungen.
Unsere Produktsicherheit überprüft diese Anforderungen und steht unseren Kunden bei den unterschiedlichsten Fragestellungen gerne zur Seite.
REACh
Die REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), welche im Jahr 2007 in Kraft getreten ist.
Nach dieser EU-Verordnung müssen Stoffe, die in Mengen von > 1t pro Jahr importiert oder hergestellt werden, registriert werden. Die letzte Übergangsfrist zur Registrierung endet am 31. Mai 2018. Bestimmte Stoffgruppen, wie z.B. Polymere, sind jedoch von der Registrierpflicht ausgenommen.
Wir, die Schäfer Additivsysteme GmbH, stellen uns den mit REACh verbundenen Herausforderungen und haben uns dazu verpflichtet, diese Verordnung entsprechend umzusetzen. Wir versichern Ihnen, dass alle unsere Produkte und deren Inhaltsstoffe vorregistriert, registriert oder von der REACh-Registrierpflicht ausgenommen und in der EU vertriebsfähig sind.
Aufgrund der mit einer REACh-Registrierung verbundenen hohen Kosten ist zu erwarten, dass viele Unternehmen bestimmte Stoffe nach Ende der Übergangsfrist am 31. Mai 2018 nicht mehr produzieren werden. Wir stehen daher in ständigem Kontakt mit unseren Produzenten und Lieferanten, um den Registrierstatus unserer Rohstoffe zu prüfen. Derzeit gehen wir nicht davon aus, dass sich unser Produktportfolio aufgrund der Auswirkungen von REACh über Mai 2018 hinaus grundlegend verändern wird. Sollte es dennoch erforderlich sein, unser Produktportfolio anzupassen, so werden wir alle betroffenen Kunden informieren, um zeitnah und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten – Solutions that work.
Sicherheitsdatenblätter (SDB / SDS)
Schäfer Additivsysteme erstellt seine Sicherheitsdatenblätter entsprechend den Regelungen und Vorgaben der REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Art. 31 in Verbindung mit Anhang II. Die Sicherheitsdatenblätter werden regelmäßig geprüft und aktualisiert.
Aus der REACh-Verordnung geht hervor, dass für Produkte, die keine als gefährlich eingestuften Stoffe oberhalb der Berücksichtigungsgrenzen enthalten, die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes in der Regel nicht erforderlich ist.
Wir, die Schäfer Additivsysteme GmbH, gehen jedoch hier über die Forderungen des Gesetzgebers hinaus und stellen unseren Kunden gerne zu jedem unserer Produkte ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung.
Einstufung und Kennzeichnung
Die Einstufung und Kennzeichnung unserer Produkte erfolgt gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Im Rahmen der Ablösung der alten Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG durch die neue CLP-Verordnung ergaben sich viele Änderungen. Neue Gefahrenklassen und veränderte Einstufungskriterien führten im Zusammenhang mit der Umstellung von den alten Richtlinien auf die neue CLP-Verordnung zu einer Verschärfung der Einstufung bei vielen Stoffen und Gemischen.
Neue Erkenntnisse aus den im Rahmen der REACh-Registrierungen durchgeführten Studien führten in der Vergangenheit bereits zu einer weiteren Verschärfung der Einstufung zahlreicher Rohstoffe.
Wir, die Schäfer Additivsysteme GmbH, streben im Sinne unserer Kunden eine möglichst gute Einstufung unserer Produkte an. Im Rahmen unserer Produktentwicklung legen wir daher bei der Auswahl der Rohstoffe auch ein besonderes Augenmerk auf deren Einstufung.
Chemikalien-Inventare (Länderlistung)
Viele Länder haben Chemikalienverzeichnisse (Inventare) eingeführt, in denen alle Chemikalien, die in einem Land hergestellt bzw. in dieses Land importiert werden, gelistet sind. In Ländern, in denen ein solches Inventar existiert, kann ein Stoff nur dann hergestellt, importiert oder vermarktet werden, wenn er in dem entsprechenden Inventar aufgeführt ist.
Wir prüfen standardmäßig den Listungsstatus unserer Produkte in den folgenden Inventaren:
Der Listungsstatus ist in unseren „Regulatory Information Sheets“ aufgeführt, welche wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden.
SVHC - Statement
SVHC („Substances of Very High Concern”) sind besonders besorgniserregende Stoffe, die von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA in der sogenannten „Kandidatenliste“ veröffentlicht werden.
Die Kandidatenliste ist die Liste der für eine Aufnahme in Anhang XIV in Frage kommenden Stoffe. Mit der Aufnahme in den Anhang XIV besteht für den Stoff eine Zulassungspflicht. Mit dem SVHC-Status alleine ergibt sich zwar noch keine Zulassungspflicht, es ergeben sich jedoch weitreichende Informationspflichten in der Lieferkette.
Wir, die Schäfer Additivsysteme GmbH, versichern unseren Kunden, dass in unseren Rezepturen keine Stoffe der Kandidatenliste oder des Anhang XIV verwendet werden. Es ist unser Anspruch im Sinne unserer Kunden derartige besorgniserregende Substanzen zu vermeiden und durch unbedenklichere Stoffe zu ersetzen. Es ist Bestandteil unserer Entwicklung, die Aktivitäten der ECHA und der Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Bewertung unserer Produkte und Rohstoffe regelmäßig zu verfolgen, um auf diese Weise frühzeitig mögliche Alternativen evaluieren zu können.
Sofern eines unserer Produkte einen SVHC, einen PBT-Stoff oder einen vPvB-Stoff oberhalb der Berücksichtigungsgrenze von 0,1% enthält, wird Schäfer Additivsysteme seiner Kommunikationspflicht gemäß Artikel 33 der REACh-Verordnung durch die Weitergabe dieser Information im zugehörigen Sicherheitsdatenblatt nachkommen. Entsprechende Angaben können Sie den Abschnitten 2.3, 12.6 und 15.1 im Sicherheitsdatenblatt entnehmen.
Im Rahmen unserer Qualitätskontrolle prüfen wir unsere Produkte jedoch nicht auf Spuren (< 0,1%) aller oben genannten bedenklichen Substanzen. Wir können deren vollständiges Fehlen daher nicht formal garantieren.